Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 1. Februar 2008 die Kündigung der ehemaligen Frauenbeauftragten beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg für unwirksam erklärt (vgl. Pressemitteilung 03/08). Aus den nunmehr veröffentlichten Urteilsgründen ergibt sich, dass das Landesarbeitsgericht den Umstand, dass die ehemalige Frauenbeauftragte in der sogenannten „Rosenholzdatei“ als Mitarbeiterin des Ministeriums für Staatssicherheit geführt wurde, nicht als hinreichenden […]

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