Eine Kündigung wegen eines Verstoßes gegen § 5 I 1 EFZG setzt grundsätzlich eine vorherige Abmahnung voraus. Eine vorherige Abmahnung wegen falscher Angaben über die Dauer der Krankschreibung reicht dafür nicht aus, auch wenn bei dem die Abmahnung bedingenden Sachverhalt ebenfalls ein Verstoß gegen § 5 I 1 EFZG vorlag, dieser aber nicht gerügt wurde. LAG Berlin-Brandenburg, […]
Wird eine Wohnung durch den Mieter gewerbsmäßig als Ferienwohnung weitervermietet, so stellt dies eine erhebliche Verletzung der Rechte des Vermieters dar, die diesen zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Zur Wirksamkeit dieser Kündigung bedarf es keiner Abmahnung im Sinne des § 543 Abs. 3 BGB, denn die geschäftsmäßige Weitervermietung einer Wohnung höhlt den zwischen den Parteien […]
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