pkit on Januar 15th, 2013

Das LArbG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine auf Dauer angelegte Arbeitnehmerüberlassung nicht von der erteilten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gedeckt ist. Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg vom 09.01.2013 (15 Sa 1635/12): Der Entleiher betreibt Krankenhäuser und setzt als Krankenpflegepersonal bei einem konzerneigenen Verleihunternehmen beschäftigtes Personal ein. Die Beschäftigung erfolgt auf Dauerarbeitsplätzen, für die keine eigenen Stammarbeitnehmer vorhanden […]

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Das LArbG Berlin-Brandenburg hat am 16.10.2012 unter dem Aktenzeichen 7 Sa 1182/12 entschieden, dass selbst eine nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung nicht zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher führt. Nach § 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) bedürfen Arbeitgeber, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit als Verleiher Dritten Leiharbeitnehmer zur Arbeitsleistung überlassen wollen, der Erlaubnis. Die Überlassung von […]

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