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pkit on Januar 23rd, 2012
Das Bundesarbeitsgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses dem Ehepartner des zu kündigenden Arbeitnehmers an dessen Arbeitsplatz übergeben wurde. Als Willenserklärung unter Abwesenden nach § 130 Abs. 1 BGB wird die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses erst wirksam, wenn sie dem Kündigungsgegner zugegangen ist. Der Kündigende trägt das Risiko der Übermittlung und des […]
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