Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, bei dem die beklagte Arbeitgeberin, ein Unternehmen aus der Textilbranche mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, einer Arbeitnehmerin eine betriebsbedingte Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses ausgesprochen hatte, ohne zuvor eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in den im Ausland gelegenen Betriebsstätten zu prüfen. Das Bundesarbeitsgericht hielt diese Kündigung gleichwohl – wie auch schon das […]

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