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pkit on Januar 27th, 2010
Tatbestand Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung einer ungekürzten Beihilfe für eine ärztliche Behandlung seines Sohnes W. Der 1966 geborene Sohn W. wurde am 19. September 1991 durch den Arzt Dr. H. ärztlich behandelt. Für seine ärztlichen Bemühungen stellte der Arzt dem Sohn W. unter dem 27. September 1991 einen Betrag in Höhe […]
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