Abgelehnte Bewerber für einen Job können keine Altersdiskriminierung geltend machen, wenn sie für die Stelle offenkundig ungeeignet waren. Demnach besteht in einem solchen Fall keine Aussicht auf Schadenersatz. Das gilt selbst dann, wenn dem abgelehnten Bewerber später angeblich gesagt wurde, er sei für die ausgeschriebene Stelle zu alt. Denn das kann er nicht als Indiz für eine Benachteiligung wegen seines Alters anbringen, wenn schon vorher die offenkundig mangelnde Eignung des Bewerbers feststeht und er aufgrund fehlender Eignung schon vorher aussortiert worden war.

LAG Köln, Beschluss vom 10.2.2010 – 5 Ta 408/09

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One Response to “Keine Altersdiskriminierung, wenn Bewerber ungeeignet ist”

  1. Martha sagt:

    Ich kenne das, wenn sich Menschen für einen Job bewerben, für den sie eigentlich nicht geeignet sind. Es fällt mir dann immer schwer zu sagen, dass sie nicht die Fähigkeiten für den Job mitbringen. Meistens stößt es auf Unverständnis und ich würde sie ja angeblich wegen eines anderen Grundes nicht nehmen (Frau, Alter, Kinder, …) Anhand des Bewerbungsgespräches höre ich häufig heraus, dass sie auch schon bei anderen Unternehmen bei gleicher Art der Arbeit abgelehnt wurden. Ich frage mich dann immer, warum sie sich immer für diese Art Job bewerben? Ich kann nur als Tipp geben, dass sich zukünftige Arbeitnehmer die Tipps von den Chefs anhören und verinnerlichen sollten. Man kann meistens etwas an seinen Qualifizierungen verbessern, auf jeden Fall immer an seinen sozialen Kompetenzen. Und bitte, bewerben Sie sich auch für Stellen, die für ihr Können realistisch sind!

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